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   ArbG Essen, 18.05.2004 - 2 (4) Ca 34/04   

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https://dejure.org/2004,10504
ArbG Essen, 18.05.2004 - 2 (4) Ca 34/04 (https://dejure.org/2004,10504)
ArbG Essen, Entscheidung vom 18.05.2004 - 2 (4) Ca 34/04 (https://dejure.org/2004,10504)
ArbG Essen, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 2 (4) Ca 34/04 (https://dejure.org/2004,10504)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters aufgrund einer Garantie- erklärung / Auslegung einer gegenüber ausländischen Eishockeyspielern in englischer Sprache abgegebenen Willenserklärung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 611 Abs. 1 BGB, § 133 BGB, § 60 Abs. 1 InsO, §§ 823 ff. BGB
    Persönliche Haftung des Insolvenzverwalters aufgrund einer Garantie- erklärung / Auslegung einer gegenüber ausländischen Eishockeyspielern in englischer Sprache abgegebenen Willenserklärung

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Haftung des Insolvenzverwalters Aufgrund Selbstständigen Garantieversprechens

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für das Vorliegen von Insolvenzgründen; Anforderungen an die persönliche Haftung des Insolvenzverwalters

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1986 - IX ZR 47/86

    Haftung des Konkursverwalters bei Fortführung des Unternehmens; Ansprüche der

    Auszug aus ArbG Essen, 18.05.2004 - 2 (4) Ca 34/04
    Verletzt der Insolvenzverwalter, ohne dass eine dieser Voraussetzungen vorliegt, Pflichten, die ihn z. B. als Verhandlungs- oder Vertragspartner eines Dritten treffen, haftet die Insolvenzmasse, nicht der Verwalter als ihr Repräsentant (vgl. BGH vom 04. Dezember 1986 - IX ZR 47/86 - BGHZ 99, 151 = DB 1987, 826 = NJW 1987, 844; BGH vom 12. November 1987 - IX ZR 259/86 - NJW 1988, 209 = LM Nr. 20 zu § 82 KO = ZIP 1987, 1586).
  • BGH, 12.11.1987 - IX ZR 259/86

    Persönliche Haftung des Konkursverwalters

    Auszug aus ArbG Essen, 18.05.2004 - 2 (4) Ca 34/04
    Verletzt der Insolvenzverwalter, ohne dass eine dieser Voraussetzungen vorliegt, Pflichten, die ihn z. B. als Verhandlungs- oder Vertragspartner eines Dritten treffen, haftet die Insolvenzmasse, nicht der Verwalter als ihr Repräsentant (vgl. BGH vom 04. Dezember 1986 - IX ZR 47/86 - BGHZ 99, 151 = DB 1987, 826 = NJW 1987, 844; BGH vom 12. November 1987 - IX ZR 259/86 - NJW 1988, 209 = LM Nr. 20 zu § 82 KO = ZIP 1987, 1586).
  • LAG Hamm, 23.01.1989 - 16 Sa 1171/88

    Schadensersatzklage; Sequester; Eigenhaftung eines Sequesters; Konkursverwalter;

    Auszug aus ArbG Essen, 18.05.2004 - 2 (4) Ca 34/04
    Im vorliegenden Fall haftet der Beklagte aus einer von ihm gegenüber den Arbeitnehmern abgegebenen Garantieerklärung hinsichtlich der Zahlung von Lohn (vgl. hierzu: LAG Hamm vom 23. Januar 1989 - 16 Sa 1171/88 - EWiR 1989, 797).
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